Kegelstatuten

§ 1

Dem Kegelverein tritt man freiwillig bei. Bei Austritt aus dem Kegelverein erhält niemand Geld bzw. seinen Anteil zurück.

§ 2

Das Kegeln beginnt um 20.00 Uhr im Hause der Gaststätte "Zum Löwen", Venne.

Kann ein Mitglied nicht zum Kegeln erscheinen, muß dieses Mitglied einem anderen Mitglied Bescheid geben. Es wird sodann der Durchschnitt in die Kegelkasse gezahlt.

Bei unentschuldigtem Fehlen muß an die Kegelkasse ein Betrag von 20,00 € geleistet werden.

Nach einer 15-minütigen Verspätung nach 20.00 Uhr fällt ein Betrag von 5,00 € an.

§ 3

Zum Kegeln ist die z. Zt. gültige Vereinstracht (T-Shirt etc.) sichtbar, d.h. Vorder- und Rückseite zu tragen.

Bei Nichttragen erhält dieses Mitglied eine Strafe von 10,00 €. Bei nicht sichtbarem Tragen wird eine Strafe von 5,00 € fällig.

§ 4

Allgemeines zum Kegeln:

1.

Beim Werfen von 8 ums Vordereck werden sofort 75,00 € fällig, die an dem Abend verbraucht werden. Sollte Geld fehlen, hilft nach Absprache mit allen Mitgliedern die Kegelkasse aus.

2.

Bei einer sog. "Runde" sind 10,00 € fällig.

Pro Kegelabend fallen pro Person aber nur 2 Runden, d.h. 20,00 € an.

3.

Gekegelt wird mit einer Hand (ausgenommen Spiele wo etwas anderes erlaubt ist). Ob dieses nun die linke oder rechte Hand ist, bleibt dem Mitglied überlassen.

4.

Hier einige Beträge, die sonst noch so anfallen:

3 x Pumpenkönig hintereinander                      10,00 €

Pumpenkönigweste verloren                             10,00 €

Pumpenkönigweste nicht abgegeben                5,00 €

Pumpenkegel verloren                                        10,00 € und für Ersatz sorgen

Pumpenkegel nicht abgegeben                            5,00 €

Kugel kommt nicht an                                            5,00 €

Bahn mit Kugel verlassen                                     1,00 €

Klingeln                                                                      0,50 €

Wurf alle 9                                                                0,50 € für alle anderen

Lustwurf                                                                    0,50 €

 

5.

An jedem Kegelabend wird der Pumpenkönig gekürt. Dieser muß an diesem die z. Zt. vorhandene Pumpenkönigtracht sichtbar über seiner Kegeltracht tragen (ausnahmsweise erlaubt).

Er bekommt sodann auch den Pumpenkegel verliehen, den er ab sofort ständig bei sich zu tragen hat. Auf Verlangen der anderen Mitglieder muß dieser jederzeit vorgezeigt werden können. Sollte dieses nicht der Fall sein, sind 10,00 € an die Kegelkasse zu zahlen.

Wird dieser auf der Kegelfahrt vergessen, sind pro Tag der Fahrt 10,00 € fällig.

 

 



powered by klack.org, dem gratis Homepage Provider

Verantwortlich für den Inhalt dieser Seite ist ausschließlich
der Autor dieser Homepage. Mail an den Autor


www.My-Mining-Pool.de - der faire deutsche Mining Pool